Dienstag, 19. Juli 2011

die Fluglärmkommission

Die Fluglärmkommission ist die letzte Unbekannte in den Reihen der Entscheider. Wer ist das, wer darf daran teilhaben?
Der Gesetzgeber regelt das in §§32b LuftVG. Ich habe keine Ahnung, was dort enthalten ist aber auch die Fluglärmkommission hat eine Webseite...

- Webseite Fluglärmkommission

Hier findet sich ein Dokument, in dem beschrieben ist nach welchen Kriterien die Mitglieder ausgewählt werden/wurden.
- Beschreibung Aufgaben und Mitgleider Fluglärmkommission

Man achte darauf, dass weder Neuenhagen, noch der Landkreis MOL in der Kommission vertreten sind!
- Mietgliedsliste Fluglärmkommission

Wenn man dann noch ein wenig weiter stöbert stößt man auf das Dokument, dass am 04.07.2011 veröffentlicht wurde und damit ja auch die Quelle der Berichterstattung sein müsste.
- Dokument zur Empfehlung der Kommission (04.07.2011)

Hierin findet man die bereits bekannten Karten der Flugrouten (Alternative 24 und 25) und dazu auch noch die Kommentare/Anmerkungen und Empfehlungen der Kommission.

Auf Seite 18 heißt es da...
Die Alternative 25 weist in dem Pegelbereich 50-55 db(A) Vorteile gegenüber den anderen Alternativen aus. Zusätzlich kann mit dieser Alternative eine Doppelbelastung der Gemeinde Erkner ausgeschlossen werden. Gleichzeitig wird diese Alternative mit einem verbindlichen Steiggradienten von 8% (500ft/NM) bis zum Erreichen von 5000ft festgeschrieben, um den Bereich Müggelsee zu entlasten. Luftfahrzeuge die nicht in der Lage sind diesen Steiggradienten zu erfüllen, würden den Bereich Müggelsee in sehr niedrigen Höhen überfliegen und werden deshalb auf die Alternative 24 ausweichen müssen.
Damit entspricht die Entscheidung der DFS der Beratung der FLK.


Daraus entnehme ich, dass die Kommission die 'böse' Route 25 empfiehlt und Route 24 nur eine Ausweichroute ist, für Flugzeuge, die nicht schnell genug steigen. Wobei die 5000 Fuß 1524 meter bedeuten. Die Kommission sagt also, FLugzeuge nehmt die Müggelseeroute solange ihr über dem See mindestens 1,5 km Flughöhe habt. Flugzeuge die tiefer fliegen sollen Route 24 nutzen.

Klickt man noch etwas weiter auf der Webseite findet man ein weiteres Dokument mit der Überschift
Zusammenfassung der Empfehlungen der Fluglärmkommission (FLK) zur Festlegung von An- und Abflugrouten für den BBI

Hier das Dokument

Auf Seite drei heißt es da unter dem Punkt
Empfehlung zur Bewertung von Flugroutenvarianten


...
Die Anzahl der Betroffenen muss so gering wie möglich sein. Die Intensität des auf sie einwirkenden Fluglärms muss so gering wie möglich gehalten sein. Eine Differenzierung in sogenannte „Neu-„ und „Altbetroffenen“ oder die Länderzugehörigkeit findet nicht statt.


Und das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Hier gibt die Kommission (wir erinnern uns Neuenhagen und MOL sind nicht vertreten) die Empfehlung bei der Routenwahl nicht zwischen neuen und bestehenden Lärmbelästigung zu unterscheiden.

Nun muss ich gestehen, dass das eben genau für uns der Punkt ist. Wir sind 2010 nach Neuenhagen gezogen und waren zuvor sogar in diesem Infocenter BBI und haben uns informiert. Es gab (vielleicht gibt es sie auch noch) dort naemlich eine Schallkabine. Das Ding ist so groß wie eine Telefonzelle und auf dem darin angebrachten Computer kann man eine Adresse markieren. Daraufhin werden die zu erwarteten Fluggeräusche der Flugzeuge für diesen Ort simuliert. Einen Zettel mit der Aufschrift "April, April - die Routen werden nochmal komplett verändert" müssen wir wohl übersehen haben...


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